Ein Unfall kann schnell passieren, und alle von uns treffen. Die gesetzliche Unfallversicherung, die jeder besitzt, der einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht oder sich in Schule/Studium befindet, deckt jedoch nur Behandlungs- und Rehabilitationskosten. Bergungskosten bei Freizeitunfällen (z.B. beim Skifahren, Wandern oder Bergsteigen) sind gar nicht versichert. Eine Unfallrente wird aus der gesetzlichen Unfallversicherung nur bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen auf dem Weg von und zum Arbeitsplatz bezahlt. Die Höhe ist aber meist nicht ausreichend. Eine private Unfallversicherung leistet im Gegensatz dazu einen fix vereinbarten Betrag. Die Summe für bleibende Invalidität soll hoch gewählt sein, um im Extremfall soviel Kapital ausschütten, das benötigt wird, bei lebenslanger Arbeitsunfähigkeit alle Fixkosten monatlich abdecken zu können.